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Wenn Whistleblowing Leben rettet!

Der Ende 2016 durch Whistleblowing bekanntgewordene Betrugsskandal der “Alten Apotheke” in Bottrop sorgte deutschlandweit für großes Entsetzen. Über mehrere Jahre verkaufte ein Apotheker reine Kochsalzlösung an schwer krebskranke Menschen statt Ihnen individuelle Krebstherapielösungen zusammenzustellen. Der Apotheker rechnete dies entsprechend bei den Krankenkassen ab. Laut eines Urteils tat der Apotheker dies, um „selbst ein Luxusleben zu finanzieren und sich in seiner Heimatstadt als Gönner und Wohltäter aufzuspielen“.

Whistleblower lieferten konkrete Hinweise

Dabei begonnen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bereits im Jahr 2014, diese wurden allerdings eingestellt. Erst nachdem zwei Mitarbeiter/innen einige Monate später erneut die Staatsanwaltschaft informierten, wurde diese aktiv und ließ eine Probe der angeblichen Medikamente von einem Institut überprüfen. Das Ergebnis: Die Medikamente waren tatsächlich gestreckt. Kurze Zeit später saß der Apotheker in U-Haft. Den ehemaligen Mitarbeiter/innen und Whistleblowern wurde jedoch noch kurz vor Haft gekündigt.

Verurteilung des Apothekers

Der verdächtige Apotheker wurde im Juli 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Ihm wird Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz in 14.500 Fällen sowie Betrug in 59 Fällen vorgeworfen.

Whistleblowing hat in diesem Fall vermutlich weitere Leben gerettet und weiteres Handeln des Apothekers unterbunden.

Durch die HINTBOX können solche Unregelmäßigkeiten bereits im Vorfeld verhindert werden. Zudem können durch die EU-Whistleblower-Richtlinie Whistleblower vor den genannten Repressalien wie etwa eine Kündigung geschützt werden.

Weitreichender Schutz von Whistleblowern geplant

Mit der Verabschiedung der Whistleblower-Richtlinie werden nicht nur die Unternehmen zur Implementierung von internen Meldekanälen verpflichtet, sondern Hinweisgeber sollen auch vermehrt vor Repressalien geschützt werden. Befolgt ein Whistleblower die in der Richtlinie vorgegebenen Maßnahmen zur Abgabe von Meldungen, genießt dieser einen Schutz vor Repressalien und Benachteiligungen. Die EU-Whistleblower-Richtlinie sieht hierbei nur einen Schutz bei Verstößen gegen EU-Recht vor. Die nationalen Gesetzgeber können diesen Schutz ebenfalls auf Verstöße gegen nationales Recht erweitern. In einem Eckpunktepapier, welches das Bundesjustizministerium Anfang dieses Jahres vorgelegt hatte, war diese Erweiterung vorgesehen. Doch nach Informationen der Frankfurter Rundschau wurden weitreichende Erweiterungen vom Wirtschaftsministerium gestrichen. In welchem Umfang hinweisgebende Personen hierzulande somit geschützt werden, ist weiter offen.

Whistleblower-Systeme bieten zentrale Anlaufstelle

Durch die Implementierung eines Whistleblower-Systems wie der HINTBOX können zentrale Anlaufstellen für die Abgabe von Meldungen geschaffen werden. In Unternehmen und Organisationen, in welchen die Definition einer Kontaktperson für die Meldung von Vergehen oder die Implementierung eines Whistleblower-Systems noch nicht stattgefunden hat, sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Wissen über illegale Aktivitäten häufig auf sich allein gestellt. Hinweisgebersysteme bieten dabei nicht nur die Zentralisierung des unternehmensinternen Whistleblowing sondern helfen den Compliance-Officern ebenfalls bei der Bearbeitung eingehender Fälle.

HINTBOX im Winter 2020 erhältlich

Um unseren Kunden die höchste Softwarequalität, Flexibilität und Datensicherheit zu gewähren, haben wir die HINTBOX in den letzten Wochen drastisch verbessert. Unser Entwicklungsteam befindet sich dabei in der Finalisierung der HINTBOX, sodass unser Hinweisgebersystem in den kommenden Wintermonaten erhältlich sein wird.

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