Externe Meldestellen

Übersicht der externen Meldestellen gemäß dem Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (HinSchG)

Die EU-Whistleblower-Richtlinie und ihre jeweiligen Umsetzungen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten verlangen von jedem Land, externe Meldemöglichkeiten einzurichten. Whistleblower haben die Möglichkeit, sich an diese externen Stellen zu wenden, statt die interne Meldestelle zu nutzen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Hintbox keine Gewähr für die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der auf dieser Website präsentierten Informationen übernimmt.

Externe Meldestellen können Sie aus der unten aufgeführten Übersicht entnehmen.

Liste der externen Meldestellen (EU-Mitgliedstaaten)

Deutschland

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Deutschland

Telefon: +49 228 99 410-40

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 228 / 4108 – 2355

E-Mail: hinweisgeberstelle@bafin.de

Zum Meldesystem

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Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 228 9499 386

Zum Meldesystem

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Österreich

Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien
Österreich

E-Mail: bmi-iii-bak-spoc@bak.gv.at

Telefon: + 43 1 53 126-906800
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Weitere Meldestellen (Links)

Spanien

Zentrale Meldestelle

Keine zentrale Meldestelle vorhanden

Weitere Meldestellen (Links)

Frankreich

Défenseur des droits

Par courrier:
Défenseur des droits
Libre réponse 71120
75342 PARIS CEDEX 07

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Dänemark

Datatilsynet Whistleblowerordningen

Carl Jacobsens Vej 35
2500 Valby

Telefon: +45 33 19 32 02
E-Mail: wb@datatilsynet.dk

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Weitere Meldestellen

Neben der externen Whistleblower-Regelung der dänischen Datenschutzbehörde gibt es eine Reihe weiterer interner und externer Whistleblower-Regelungen, die relevant sein können.

Schweden

Integritetsskyddsmyndigheten

Telefon: 08-657 61 00
E-Mail: imy@imy.se

Postadress:
Integritetsskyddsmyndigheten, Box 8114, 104 20 Stockholm

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Weitere Meldestellen

Liste der zuständigen Behörden nach Zuständigkeitsbereichen gemäß Verordnung 2021:949

Auf dieser Seite finden Sie eine Liste aller Behörden und deren Zuständigkeiten im Falle von Whistleblowing.

Lettland

Die Kontaktstelle für Hinweisgeber ist die Staatskanzlei.

Kontaktstelle für die Alarmierung des Zolls in der Staatskanzlei

Einreichung von Whistleblower-Meldungen, Ermittlung der jeweils zuständigen Institutionen

Asnate Sikorska

105. kabinets, Br. ī. v. ī. bas bulv. ā. ris 36, R. ī. ga. T. ā. lr.: 67082837
Tel.: 67082837
E-mail: trauksme@mk.gov.lv

Methodische Unterstützung und Schutz der Rechte von Whistleblowern

Inese Kuške
Tel.: 67082910
E-mail: Inese.Kuske@mk.gov.lv

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Weitere Meldestellen

Mehrere zuständige Behörden je nach Thema.

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Irland

Die Central Bank of Ireland (die Zentralbank) ist eine vorgeschriebene Person1 für die Entgegennahme geschützter Offenlegungen gemäß dem Protected Disclosures Act 2014. Darüber hinaus ist die Zentralbank für die Entgegennahme geschützter Offenlegungen gemäß Teil 5 des Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 zuständig.

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Weitere Meldestellen

Der Minister für öffentliche Ausgaben und Reform unterzeichnete im September 2020 die Protected Disclosures Act 2014 (Disclosure to Prescribed Persons) Order 2020.

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Kroatien

Die Meldung kann in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen und muss Informationen zur meldenden Person, zur juristischen oder natürlichen Person, auf die sich die Meldung bezieht, sowie zu den in der Meldung genannten Unregelmäßigkeiten enthalten.

Schriftliche Meldungen können entweder per Post an die Adresse Savska cesta 41/3, 10 000 Zagreb gesendet oder persönlich abgegeben werden. Alternativ können sie per E-Mail an info@ombudsman.hr übermittelt werden.

Wir empfehlen die Verwendung unseres bereitgestellten Formulars zur Einreichung schriftlicher Beschwerden.

Unregelmäßigkeiten können mündlich unter den Telefonnummern 01 4851 855 oder 01 4851 853 gemeldet werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der meldenden Person können sie auch persönlich im Büro der Ombudsfrau in der Savska cesta 41 in Zagreb gemeldet werden. In diesem Fall werden die zuständigen Mitarbeiter des Amtes innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen Termin mit der meldenden Person vereinbaren.

Bitte beachten Sie: Mündliche Berichte, die telefonisch eingehen, werden nicht aufgezeichnet. Stattdessen wird eine schriftliche Aufzeichnung des Telefongesprächs erstellt. Die meldende Person hat das Recht, das Protokoll zu überprüfen, etwaige Fehler zu korrigieren und die Richtigkeit durch ihre Unterschrift zu bestätigen.

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Niederland

Kontakt
T: 088 – 133 10 00 (allgemeine Nummer)
E-Mail: contact@huisvoorklokkenluiders.nl

Besuchsadresse
Muzenstraat 89-91
2511 WB Den Haag

Postanschrift

P.O. Box 85680, 2508 CJ Den Haag

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Tschechische Republik

Das Justizministerium bietet einen externen Meldeweg für alle Meldepflichtigen zur Verfügung.

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Portugal

Der nationale Korruptionsbekämpfungsmechanismus ist für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten und die Verhängung der entsprechenden Geldbußen zuständig.

Es wurde noch kein Meldeweg eingerichtet.

Aufsichtsbehörden mit externen Kanälen:

Aufsichtsbehörden ohne externe Kanäle:

Belgien

Federal Ombudsman
Rue de Louvain 48 letter box 6
1000 Brussels
Belgium

Email: integrity@federalombudsman.be
Telefon:+32 (0)2 289 27 04

Estland

Es wurden noch keine Meldekanäle eingerichtet.

Italien

Autorità Nazionale Anticorruzione (ANAC)
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Finnland

Das Büro des Justizkanzlers fungiert als zentraler externer Meldekanal für den Schutz von Hinweisgebern.

Büro des Justizkanzlers

Adresse
Snellmaninkatu 1, Helsinki

Postanschrift
P.O. Box 20, 00023 Regierung, Finnland

Telefon
+358 (0)295 162 902 (Geschäftsstelle)

E-Mail
kirjaamo.okv@gov.fi

Bulgarien

Es wurden noch keine Meldekanäle eingerichtet.

Griechenland

Es wurden noch keine Meldekanäle eingerichtet.

Litauen

Es wurden noch keine Meldekanäle eingerichtet.

Ungarn

Es wurden noch keine Meldekanäle eingerichtet.

Zypern

Es wurden noch keine Meldekanäle eingerichtet.

Luxemburg

1° La Commission de surveillance du secteur financier ;
2° Le Commissariat aux assurances ;
3° L’autorité de la concurrence ;
4° L’Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA ;
5° L’Inspection du travail et des mines ;
6° La Commission nationale pour la protection des données ;
7° Le Centre pour l’égalité de traitement ;
8° Le Médiateur dans le cadre de sa mission de contrôle externe des lieux où se trouvent des personnes
privées de liberté ;
9° L’Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher ;
10° L’Institut luxembourgeois de régulation ;
11° L’Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel ;
12° L’Ordre des avocats du Barreau de Luxembourg et l’Ordre des avocats du Barreau de Diekirch ;
A 232 – 6
JOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A – 232 du 17 mai 2023
13° La Chambre des notaires ;
14° Le Collège médical ;
15° L’Administration de la nature et des forêts ;
16° L’Administration de la gestion de l’eau ;
17° L’Administration de la navigation aérienne ;
18° Le Service national du Médiateur de la consommation ;
19° L’Ordre des architectes et des ingénieurs-conseils ;
20° L’Ordre des experts-comptables ;
21° L’Institut des réviseurs d’entreprises ;
22° L’Administration des contributions directes.

Slovenien

Es wurden noch keine Meldekanäle eingerichtet.

Slowakei

Es wurden noch keine Meldekanäle eingerichtet.

Malta

Es wurden noch keine Meldekanäle eingerichtet.

Rumänien

Es wurden noch keine Meldekanäle eingerichtet.

Polen

Es wurden noch keine Meldekanäle eingerichtet.