Das Hinweisgebersystem für öffentliche Stellen und die öffentliche Verwaltung
Mit der Hintbox erfüllen juristische Personen des öffentlichen Sektors und Stellen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer solchen juristischen Person stehen, die Vorgaben zur Implementierung eines Whistleblower-Systems entsprechend den Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937).
Unsere Leistungen
Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in der öffentlichen Verwaltung
Rechtskonforme Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in der öffentlichen Verwaltung
Anpassung an die jeweilige Verwaltungsstruktur
Die Hintbox kann technisch auf die jeweilige Verwaltungs-, Behörden- und Ämterstruktur entsprechend individuell angepasst werden.
Sichere und DSGVO-konforme Lösung
Die Hintbox entspricht allen Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit gemäß der DSGVO, dem BDSG und den Landesdatenschutz-gesetzen, die für die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Körperschaften in den Bundesländern gelten.
Hohe Wirtschaftlichkeit
Mit unserer Hintbox bieten wir den Öffentlichen Verwaltungen eine wirtschaftliche digitale Lösung zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie an.
Art. 8 Abs. 1 und 9 der EU-Whistleblower-Richtlinie schreibt eine entsprechende Einführung eines Hinweisgeber-Systems grundsätzlich auch für juristische Personen des öffentlichen Sektors vor.
Mehrwert für die öffentliche Verwaltung
Vertrauen in die Verwaltung stärken
Die Hintbox stärkt Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern, Mitarbeitenden der Behörde sowie Geschäftspartnern in die öffentliche Verwaltung.
Das Hinweisgebersystem dient der öffentlichen Verwaltung als zentrales Softwaretool für eine sichere Behörden-Compliance gegen Korruption und Unregelmäßigkeiten.
Risiken minimieren
Ein sicheres Hinweisgeber-System unterstützt öffentlich-rechtliche Körperschaften und ihre Behörden bei der Verhinderung bzw. Minimierung von wirtschaftlichen Schäden oder einem Reputationsverlust.
Eine neutrale Person bzw. Stelle kann sofort nach dem Eingang einer Meldung über eine Unregelmäßigkeit angemessene Folgemaßnahmen einleiten, um den Sachverhalt weiter zu untersuchen sowie Schaden von der öffentlichen Verwaltung abzuwenden.
Mitarbeitende der Behörde schützen
Mit unserer Hintbox kann ein noch rechtskonformeres Verhalten und vertrauensvolles Arbeitsklima in der Behörde geschaffen werden.
Frühes und entschlossenes Handeln der Mitarbeiter wird gestärkt und durch anonymes Whistleblowing erleichtert.
Die Hintbox stärkt zusätzliches Vertrauen in die Integrität, Neutralität und Objektivität der öffentlichen Verwaltung. Die Hintbox kann ein weiteres Instrument der Verwaltung sein, den Verdacht eines „bösen Scheins“ der Verwaltung bereits im „Keim zu ersticken“, indem Behördenmitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sowie Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße über das digitale Hinweisgeber-System bei einer neutralen Person bzw. Stelle – auch anonym – zu melden. Diese neutrale Person bzw. Stelle kann anschließend Folgemaßnahmen einleiten und diese über die Hintbox verwalten.